Block C beinhaltet mit Modul 5 die Qualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern. Modul 5 ist das anspruchsvollste und längste Modul des Gesamtkonzepts zur Fachkräftegewinnung. Da in dem Modul von Anfang an eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme an Modul 5 das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern. Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in den Anstellungsschlüssel möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls über eine pädagogische Professionalität als Fachkraft. Mit jeder Lerneinheit und dem darin enthaltenen Praxistransfer vertiefen sie ihr Verständnis von Lernen und Bildung und schärfen ihre Handlungskompetenzen in allen Schlüsselprozessen eines Kita-Alltags in ihrer neuen Rolle als pädagogische Fachkraft einer Kita.
Anstellungsmöglichkeit während der Qualifizierung Zu Beginn der Qualifizierung: Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern. Nach Abschluss der Zwischenprüfung bis zum erfolgreichen Abschluss des Modul 5: Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Fachkraft in einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung in Bayern.
Ansprechpartnerin bei Fragen: Claudia Hegemann, Tel. 08092 / 850 79 17 oder kindertagespflege@kbw-ebersberg.de