01.05.2022
Zum 3. April 2022 hat Bayern das neu gefassten Bundesinfektionsschutzgesetz umgesetzt, das nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in Einrichtungen für vulnerable Personengruppen vorsieht. Die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis einschließlich 28. Mai 2022 gilt, sieht außerhalb dieser Bereiche keine Zugangsregelungen mehr vor. Sie empfiehlt gleichzeitig die Beibehaltung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Das Kreisbildungswerk hat diese Empfehlungen wie folgt umgesetzt:
Nach einer Übergangszeit im April, entfallen ab 1. Mai die Zugangsregelungen für Sie für unsere Präsenzveranstaltungen. Gemeinsam mit unseren Kursleiter*innen und Referent*innen bemühen wir uns allerdings, bewährte Vorsichtsmaßnahmen vorerst fortzuführen. Dazu gehören u.a. regelmäßige, freiwillige Selbsttestungen, sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen wie z.B. ausreichende Belüftung und gründliche Handhygiene. Darüber hinaus empfehlen wir im Innenbereich das Tragen einer FFP2-Maske soweit ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Wir freuen uns darauf, Ihnen wieder möglichst oft persönlich zu begegnen!
Unser aktualisiertes Hygienekonzept finden Sie hier.